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News-Ticker


Änderungen und Ergänzungen in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Segelflugzeuge und Freiballone eintragen lassen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
27.11.2025;03.02.2026
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
;
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wenn Sie eine Pilotenlizenz besitzen und bestimmte Angaben ergänzen oder ändern möchten, müssen Sie dies beantragen.
Dies kann zum Beispiel in folgenden Fällen vorkommen:
- Adressänderung
- Änderungen des Namens zum Beispiel in Folge einer Heirat
- Neueintragung eines Sprechfunkberechtigung
- Eintragung beziehungsweise Ergänzung eines Sprachnachweises
- Erweiterung oder der Erwerb einer Berechtigung
Dies betrifft Pilotenlizenzen für folgende Luftfahrzeugkategorien:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln:
- PPL(A) – Privatpilotlizenz (Privat Pilot Licence) Flugzeuge
- PPL(H) - Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) Hubschrauber
- Leichtluftfahrzeuge:
- LAPL(A) – Leichtflugzeuge-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Flugzeuge
- LAPL(H) - Leichtflugzeug-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Hubschrauber
- Segelflugzeuge (Sailplane Pilot Licence - SPL)
- Freiballone (Balloon Pilot Licence - BPL)
Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ergänzung oder Änderung Ihrer Pilotenlizenz
- gültiges Identitätsdokument, zum Beispiel Personalausweis
- gegebenenfalls: Unterlagen zur Legitimation der angestrebten Änderung/Ergänzung in der Lizenz
Zuständige Stelle(n)