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News-Ticker


Soziale Entschädigung: Übernahme der Kosten für das Dolmetschen oder Übersetzen beantragen
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Wenn Sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, können Sie bei der Beantragung der Leistungen der Sozialen Entschädigung oder während des Verfahrens auch Übersetzungshilfe oder Dolmetscherleistungen erhalten.
Zu den Leistungen zählen:
- schriftliche Übersetzungen von Dokumenten, beispielsweise für die Antragstellung
- mündliche Übersetzungen von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, beispielsweise
- bei einer laufenden Behandlung oder
- in einem Antrags- oder Verwaltungsverfahren
Wenn Sie eine Hör- oder Sprachbehinderung haben, können Sie Kommunikationshilfen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung. Das heißt, Sie leiden unter einem gesundheitlichen Schaden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Gewalttat, dem Wehrdienst oder einer Impfung.
- Sie haben keine andere Übersetzungsmöglichkeit, beispielsweise durch
- private Unterstützung oder
- die Übersetzung durch die Behörde.
- Sie haben eine Hör- oder Sprachbehinderung und benötigen Kommunikationshilfen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
15.07.2026
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt