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Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgung beantragen


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Die Sicherstellung der öffentlichen Fernwärmeversorgung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt häufig auf Grundlage kommunaler Satzungen. Insbesondere Städte betreiben Fernwärmenetze als öffentliche Einrichtungen und können für bestimmte Gebiete einen Anschluss- und Benutzungszwang festlegen.

Dieser verpflichtet Grundstückseigentümer in der Regel, Gebäude bei Neubau oder grundlegender Erneuerung an das Fernwärmenetz anzuschließen und die Wärmeversorgung ausschließlich über dieses Netz zu decken. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und den Betrieb der Netze langfristig zu sichern, sowie eine umweltfreundliche und zuverlässige Versorgung für den Bürger zu gewährleisten.

Ausnahmen von diesem Zwang sind möglich, wenn eine Alternative vorliegt, wie erneuerbare Energien oder andere besondere Gründe. 


Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion


Fachlich freigegeben am

17.03.2026

Zuständigkeit

Städte und Gemeinden.


Zuständige Stelle(n)