Amt Franzburg-Richtenberg

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Todesbescheinigung einreichen


Volltext

Nachdem die Leichenschau abgeschlossen ist, müssen Sie als Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung beim Gesundheitsamt einreichen.

Dieses überprüft die Todesbescheinigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wird eine Unvollständigkeit oder fehlerhafte Eintragung festgestellt, sind Sie nach Aufforderung dazu verpflichtet, die lückenhafte Todesbescheinigung zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Das Gesundheitsamt bewahrt die vollständige und richtig ausgefüllte Todesbescheinigung 30 Jahre auf. 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Todesbescheinigung

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Todesbescheinigung einreichen, wird diese von dem zuständigen Gesundheitsamt auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Wenn diese lückenhaft oder fehlerhaft ist, werden Sie zur Vervollständigung oder Korrektur der Todesbescheinigung aufgefordert. Für den Fall, dass Ihnen benötigte Informationen für das vollständige Ausfüllen der Todesbescheinigung fehlen, stellen Sie zunächst eine Bescheinigung über die Feststellung des Todes aus. Das vollständige Ausstellen der Todesbescheinigung holen Sie unverzüglich nach.  

Wenn es notwendig ist, eine Obduktion durchzuführen, reichen Sie einen Obduktionsschein zusammen mit der Todesbescheinigung bei dem zuständigen Gesundheitsamt ein.

Die vollständige und richtige Todesbescheinigung wird vom Gesundheitsamt für 30 Jahre aufbewahrt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

16.09.2024

Zuständigkeit

das für den Sterbeort zuständige Gesundheitsamt


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 33.30 - amtsärztlicher Dienst
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
03831 115