für die Ausnahmegenehmigung sowie Rücknahme oder Widerruf dieser Ausnahmegenehmigung
Fristen
Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung unverzüglich nach dem Tod des Equiden.
Volltext
Die Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten wurde in MV auf die SecAnim GmbH übertragen. Die Tierkörper toter Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Zebras und Zebroide) sind vom Tierhalter der SecAnim zu überlassen.
Es besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) zur Abholung und Kremierung eines Equiden in einer zugelassenen Verbrennungsanlage (z. B. Tierkrematorium) zu stellen. Eine Vorab-Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der grundsätzlichen Beseitigungspflicht, d.h. vor Eintritt des Tiertodes, ist nicht möglich. Ebenso ist die Abholung eines toten Equiden aus der Pathologie des Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern zur Kremierung aus seuchenhygienischen Gründen ausgeschlossen.
Werden Equiden nicht unverzüglich zur Verbrennung abgeholt, sind sie in einem Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1 oder 2, in der tierärztlichen Praxis so aufzubewahren, dass sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind sowie Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
Zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
örtliche zuständige Landkreise und kreisfreie Städte
Voraussetzungen
Es dürfen keine seuchenhygienischen Gründe vorliegen, die eine Abholung des Equiden ausschließen.
Vorliegen eines Equidenpasses
Erforderliche Unterlagen
Kopie des Equidenpasses
tierärztliche Bescheinigung
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von der Beseitigungspflicht bei der zuständigen Stelle ein.
Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle Ihnen die Ausnahmegenehmigung.
Zuständige Stelle(n)
Fachdienst 34 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Adresse Lindenallee 61 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Scheunenweg 10 18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt Adresse Störtebekerstraße 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt