Amt Franzburg-Richtenberg

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Geflügelmarkt: Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

26.06.2026

Volltext

Wenn Sie den Ausbruch einer Geflügelpest frühzeitig erkennen möchten, können Sie Ihre Enten und Gänse zusammen mit Hühnern und Puten halten.

Bei Hühnern oder Puten bricht eine mögliche Infektion schneller aus als bei Enten oder Gänsen, weshalb Sie einen möglichen Ausbruch der Geflügelpest schnell erkennen können.

Eine gemeinsame Haltung der Tiere müssen Sie sofort der zuständigen Stelle melden.

Sie benötigen die Bestätigung der zuständigen Stelle, wenn Sie Ihre Enten und Gänse auf einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt zeigen möchten. Dann entfällt eine vorherige Untersuchung auf Geflügelpest.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

in Mecklenburg-Vorpommern für die Ausstellung einer Bestätigung über das gemeinsame Halten von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten


Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Voraussetzungen

  • Bei den Tieren handelt es sich um Gänse, Enten, Hühner oder Puten.
  • Sie halten die Tiere seit mindestens 7 Tagen vor der Veranstaltung gemeinsam.
  • Die Veranstaltung ist ein Geflügelmarkt oder eine Geflügelausstellung.
  • Sie halten die korrekte Anzahl Hühner oder Puten gemeinsam mit Ihren Gänsen und Enten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die vorgeschriebene Zahl der gemeinsam gehaltenen Hühner oder Puten

Fristen

  • Sie müssen die gemeinsame Haltung der Tiere sofort melden.

Zuständige Stelle(n)

Fachdienst 34 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt