Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung: Erweiterung beantragen
Volltext
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
Ausflugsfahrten
Ferienreisen
Fahrten mit Mietbussen
Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.
Antrag auf Erweiterung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu:
Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
Wohn- und Betriebssitz
bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
vom Unternehmen
der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
der zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Verkehrsleitung
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach bei Unternehmen
Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Fahrzeugliste
Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
Gewerbeanmeldung
Voraussetzungen
Sie sind bereits in Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person sind zuverlässig.
Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragte Unternehmerinnen oder Unternehmer haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.