Amt Franzburg-Richtenberg

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Mehr Informationen

News-Ticker

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Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - EU-Gemeinschaftslizenz: Wiedererteilung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

19.05.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit  Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Volltext

Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie diese spätestens nach 10 Jahren verlängern lassen. Dabei weisen Sie nach, dass Sie immer noch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten 
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Die Fahrt ist mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.


Voraussetzungen

  • Sie verfügen über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland.
  • Sie erfüllen alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer, zum Beispiel:
    • Geschwindigkeitsbegrenzer
    • Einhaltung der zulässigen Abmessungen
    • Einhaltung des zulässigen Gewichts
    • Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
    • Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt