Fahrerlaubnis: Umschreibung aus Drittstaaten beantragen
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Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Dafür müssen Sie in Deutschland eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Eine Ausnahme davon bilden die "Anlage 11-Staaten". Haben Sie die Fahrerlaubnis eines Staates, der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, müssen Sie keine oder nur eine Prüfung ablegen.
Folgende Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten zählen zu den "Anlage 11-Staaten":
Albanien
Andorra
Bosnien und Herzegowina
Französisch-Polynesien
Gibraltar
Guernsey
Isle of Man
Israel
Japan
Jersey
Kanada
Kosovo
Moldau
Monaco
Namibia
Neukaledonien
Neuseeland
Republik Korea
Republik Nordmazedonien
San Marino
Schweiz
Serbien
Singapur
Südafrika
Taiwan
Vereinigtes Königreich (UK)
Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:
Berufspendlerin oder -pendler
Studentin oder Student
Schülerin oder Schüler
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.
Ihre Fahrerlaubnis aus dem Drittstaat außerhalb der EU oder des EWR wird nach Ihrem Umzug nach Deutschland noch 6 Monate anerkannt. Für eine weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr benötigen Sie eine in Deutschland ausgestellte Fahrerlaubnis.