Amt Franzburg-Richtenberg

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Gesellenprüfung: Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit beantragen


Volltext

Sie als Lehrling können vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden.

In der Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben. Die Prüfung wird in der Regel zum Ende Ihrer Ausbildungszeit abgelegt.

Der oder die Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet darüber, ob Ihre Leistung die frühe Zulassung rechtfertigen. Falls die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben befunden werden, entscheidet der Prüfungsausschuss in zweiter Instanz.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldeformular
  • zuletzt erteiltes Berufsschulzeugnis/erteilte Berufsschulzeugnisse
  • Nachweis über die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. Gesellenprüfung Teil 1
  • Zwischenprüfungszeugnis
  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die/der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihr/ihm bis zum vorzeitigen Termin der abschließenden Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können
  • schriftliche Stellungnahme der Berufsschule über den Leistungsstand der/des Auszubildenden
  • Teilnahmenachweis für die vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse
  • vorgeschriebene Berichtshefte/Ausbildungsnachweise

Voraussetzungen

  • überdurchschnittliche Noten auf dem zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis mit Bestätigung der Berufsschule
  • überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb mit Bestätigung durch Ausbildungsbetrieb
  • alle Kenntnisse und Fertigkeiten können Ihnen bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung vermittelt werden/Bestätigung durch Ausbildungsbetrieb
  • Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte/Ausbildungsnachweise
  • Die Mindestausbildungszeit darf nicht unterschritten werden
    • 12 Monate bei 2-jähriger Ausbildungsdauer
    • 18 Monate bei 3-jähriger Ausbildungsdauer
    • 24 Monate bei 3,5-jähriger Ausbildungsdauer

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Prüfung ist für den Lehrling (Auszubildenden) gebührenfrei.


Verfahrensablauf

Füllen Sie als Prüfling den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Über die Zulassung entscheidet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Im Fall einer Nichtzulassung, entscheidet der Prüfungsausschuss in zweiter Instanz.

Danach werden Sie über Ihre Zulassung und im gegebenen Fall über Ihren Prüfungstermin informiert. Sie erhalten einen Bescheid.


Bearbeitungsdauer

In der Regel wird Ihre Zulassung innerhalb von drei bis sechs Wochen geprüft.


Fristen

Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig unter Beachtung der jeweiligen Prüfungstermine stellen.


Hinweise (Besonderheiten)

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.
Menschen mit Behinderung sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.
Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf hieraus bei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen.


Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.03.2026

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nicht handwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Zuständige Stelle(n)

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650

Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Patentanwaltskammer
Adresse
Tal 29
80331 München, Landeshauptstadt

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Arsenalstr. 9
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Landesgeschäftsstelle Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Adresse
Ferdinandstraße 12
20095 Hamburg, Freie und Hansestadt