Gesellenprüfung: Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit beantragen
Volltext
Sie als Lehrling können vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden.
In der Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben. Die Prüfung wird in der Regel zum Ende Ihrer Ausbildungszeit abgelegt.
Der oder die Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet darüber, ob Ihre Leistung die frühe Zulassung rechtfertigen. Falls die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben befunden werden, entscheidet der Prüfungsausschuss in zweiter Instanz.
Nachweis über die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. Gesellenprüfung Teil 1
Zwischenprüfungszeugnis
Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die/der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihr/ihm bis zum vorzeitigen Termin der abschließenden Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können
schriftliche Stellungnahme der Berufsschule über den Leistungsstand der/des Auszubildenden
Teilnahmenachweis für die vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse
überdurchschnittliche Noten auf dem zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis mit Bestätigung der Berufsschule
überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb mit Bestätigung durch Ausbildungsbetrieb
alle Kenntnisse und Fertigkeiten können Ihnen bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung vermittelt werden/Bestätigung durch Ausbildungsbetrieb
Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte/Ausbildungsnachweise
Die Mindestausbildungszeit darf nicht unterschritten werden
12 Monate bei 2-jähriger Ausbildungsdauer
18 Monate bei 3-jähriger Ausbildungsdauer
24 Monate bei 3,5-jähriger Ausbildungsdauer
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Prüfung ist für den Lehrling (Auszubildenden) gebührenfrei.
Verfahrensablauf
Füllen Sie als Prüfling den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Über die Zulassung entscheidet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Im Fall einer Nichtzulassung, entscheidet der Prüfungsausschuss in zweiter Instanz.
Danach werden Sie über Ihre Zulassung und im gegebenen Fall über Ihren Prüfungstermin informiert. Sie erhalten einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird Ihre Zulassung innerhalb von drei bis sechs Wochen geprüft.
Fristen
Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig unter Beachtung der jeweiligen Prüfungstermine stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.
Menschen mit Behinderung sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.
Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf hieraus bei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen.
Fachlich freigegeben durch
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.03.2026
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nicht handwerklichen Gewerbeberufen,
die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.