Amt Franzburg-Richtenberg

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Ausbildungsberufe nach BBiG: Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen


Volltext

Um Ihre Ausbildung abzuschließen, müssen Sie eine Abschlussprüfung bestehen. Die Prüfung ermittelt, ob Sie die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Die Abschlussprüfung können Sie zwei Mal wiederholen, wenn Sie sie nicht bestehen. Bei Abschlussprüfungen in zwei zeitlich getrennten Teilen müssen Sie immer beide Teile wiederholen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen legt die zuständige Stelle fest.

Für die Prüfung müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle anmelden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die absolvierte Ausbildungsdauer
  • Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung
    • bei Anmeldung zu einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen kein Nachweis über die Zwischenprüfung nötig
    • bei Anmeldung zu Teil 2 einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen: in der Regel Nachweis über Abschlussprüfung des Teil 1 nötig
  • Ausbildungsnachweis, unterzeichnet von
    • der Ausbilderin oder dem Ausbilder und
    • der oder dem Auszubildenden
  • bei Anmeldung zur Abschlussprüfung vor Ende der regulären Ausbildungszeit: Nachweis über vorherige Tätigkeit im Beruf oder vorherige Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf
  • bei Absolvierung der Ausbildung ohne Ausbildungsbetrieb: Nachweis über den der Berufsausbildung entsprechenden Bildungsgang an einer Berufsbildungseinrichtung
  • bei Zulassung in besonderen Fällen gegebenenfalls: Bescheinigung der vollständigen Vergleichbarkeit Ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildungsdauer absolviert.
  • Sie haben die Zwischenprüfung bestanden.
    • Ausnahme: Eine Zwischenprüfung entfällt, wenn eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen stattfindet. Bei einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen haben Sie in der Regel Teil 1 der Abschlussprüfung abgelegt, wenn sie sich zu Teil 2 anmelden.
  • Sie sind im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert oder haben einen entsprechenden Bildungsgang an einer Bildungseinrichtung absolviert.
  • Eine Zulassung in besonderen Fällen können Sie beantragen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • Ihre Leistungen sind überdurchschnittlich (Notenschnitt 2,49 oder besser).
    • Sie waren mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit in dem Beruf tätig.
    • Sie haben Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf absolviert.
    • Ihre Berufserfahrung wurde als gleichwertig zur Berufsausbildung anerkannt.
    • Sie sind Soldatin oder Soldat auf Zeit oder ehemalige Soldatin oder Soldatin und das Bundesministerium der Verteidigung bescheinigt Ihnen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie als Auszubildende oder Auszubildender ist die Abschlussprüfung kostenlos. In der Regel werden die Kosten durch Ihren Ausbildungsbetrieb getragen.


Hinweise (Besonderheiten)

  • Auszubildende, die Elternzeit genommen haben, dürfen deswegen keinen Nachteil bei der Zulassung haben.
  • Möchten Sie sich für eine vorzeitige Abschlussprüfung anmelden, müssen Sie einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen.
  • Die Abschlussprüfung können Sie zwei Mal wiederholen, wenn Sie sie nicht bestehen. Bei einer Abschlussprüfung mit zwei zeitlich getrennten Teilen müssen Sie immer beide Teile wiederholen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen legt die zuständige Stelle fest.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


Fachlich freigegeben am

26.03.2026

Zuständige Stelle(n)

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650

Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Patentanwaltskammer
Adresse
Tal 29
80331 München, Landeshauptstadt

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Arsenalstr. 9
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Landesgeschäftsstelle Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Adresse
Ferdinandstraße 12
20095 Hamburg, Freie und Hansestadt