Fahrerlaubnis: Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Volltext
Arbeiten Sie für die Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei können Sie im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit eine Dienstfahrerlaubnis erhalten, auch Dienstführerschein genannt.
Diese Dienstfahrerlaubnis berechtigt Sie dazu, bestimmte Dienstfahrzeuge zu fahren, solange Sie im Dienst sind.
Möchten Sie auch privat ein Fahrzeug führen, benötigen Sie eine allgemeine Fahrerlaubnis. Sie können ihre Dienstfahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:
Untersuchungen zur allgemeinen Eignung und zum Sehvermögen