Berechnungsgrundlage Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Volltext
Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag im Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen. Mit der Tageszulassung wird ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erstmals zugelassen. Sie gilt für die Dauer des Tages, für den Sie die Tageszulassung beantragt haben.
Eine Tageszulassung können Sie beantragen als:
Bürgerin und Bürger
Unternehmen, zum Beispiel
Autohaus
Flottenbetreiber
Versicherung
Automobilclub
Zulassungsdienstleister
Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen Ihre Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen, müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Dies gilt auch für nicht verschlossene Fahrzeuge. Bei Motorrädern können Sie den Nachweis zum Beispiel im Tankrucksack mit Klarsichtfenster oder in einer mit Klebeband befestigten Klarsichthülle platzieren.
Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, ist das Fahrzeug ohne weiteren Antrag von Ihnen abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Sie können mit einer Tageszulassung nicht ins Ausland reisen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Tageszulassung vor Ort stellen:
Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst:
bei natürlichen Personen:
Familienname, Geburtsname, Vorname
gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername
Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt
Geschlecht und Anschrift
bei juristischen Personen und Behörden:
Name oder Bezeichnung
Anschrift
bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
Name der Vereinigung
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf:
Kraftfahrzeugsteuerrückstände
Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht
Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie von der Zulassungsbehörde einen vorläufigen Zulassungsnachweis und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
Sie lassen die Kennzeichenschilder anfertigen.
Nach dem Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie Ihr Fahrzeug sofort bis zum Ende des Tages nutzen.
Voraussetzungen
Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
Das Fahrzeug verfügt über folgende Nachweise:
bei EU-Typgenehmigung Übereinstimmungsbescheinigung
bei nationaler Typgenehmigung Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer
bei Fahrzeug-Einzelgenehmigung Bescheinigung der Einzelgenehmigung
Sie haben keine wesentlichen rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
Sie haben keine wesentlichen Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Zuständige Stelle(n)
Zulassungsbehörde Adresse Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Bahnhofstraße 12/13 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebekerstraße 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt Adresse Scheunenweg 10 18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt