Amt Franzburg-Richtenberg

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Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

29.09.2025

Gebühr

Gebühr
45.9 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Volltext

Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag im Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen. Mit der Tageszulassung wird ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erstmals zugelassen. Sie gilt für die Dauer des Tages, für den Sie die Tageszulassung beantragt haben.

Eine Tageszulassung können Sie beantragen als:

  • Bürgerin und Bürger
  • Unternehmen, zum Beispiel
    • Autohaus
    • Flottenbetreiber
    • Versicherung
    • Automobilclub
    • Zulassungsdienstleister

Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen Ihre Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen, müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Dies gilt auch für nicht verschlossene Fahrzeuge. Bei Motorrädern können Sie den Nachweis zum Beispiel im Tankrucksack mit Klarsichtfenster oder in einer mit Klebeband befestigten Klarsichthülle platzieren.

Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, ist das Fahrzeug ohne weiteren Antrag von Ihnen abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Sie können mit einer Tageszulassung nicht ins Ausland reisen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Tageszulassung vor Ort stellen:

  • Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
  • Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst:
  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vorname
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung
    • Anschrift
  • bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
    • Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
  • Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf:
    • Kraftfahrzeugsteuerrückstände
    • Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht
  • Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie von der Zulassungsbehörde einen vorläufigen Zulassungsnachweis und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • Sie lassen die Kennzeichenschilder anfertigen.
  • Nach dem Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie Ihr Fahrzeug sofort bis zum Ende des Tages nutzen.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
  • Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
  • Das Fahrzeug verfügt über folgende Nachweise:
    • bei EU-Typgenehmigung Übereinstimmungsbescheinigung
    • bei nationaler Typgenehmigung Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer
    • bei Fahrzeug-Einzelgenehmigung Bescheinigung der Einzelgenehmigung
  • Sie haben keine wesentlichen rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
  • Sie haben keine wesentlichen Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Zuständige Stelle(n)

Zulassungsbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt