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Gesundheitsfachberufe: Zulassung zur Wiederholungsprüfung beantragen
Volltext
Die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene staatliche Prüfung ist unter anderem eine Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Dieser Antrag dient der Wiederholungsprüfung bei nicht bestandenen Erstprüfungen.
Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung wird erteilt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Sie können für die folgenden Gesundheitsfachberufe eine Wiederholungsprüfung beantragen:
- Altenpfleger/-in
- Anästhesietechnische/r Assistent/-in
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankrenpfleger/-in
- Hebamme
- Kranken- und Altenpflegehelfer/-in
- Logopäde/-in
- Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in
- Medizinischer Technologe/-in für Laboratoriumsanalytik
- Medizinisch-technische/r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in
- Medizinischer Technologe/-in für Funktionsdiagnostik
- Medizinischer Technologe/-in für Radiologie
- Notfallsanitäter/-in
- Operationstechnischer Assistent/-in
- Orthoptist/-in
- Pflegefachmann/-frau
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
- Physiotherapeut/-in
- Podologe/-in
- Rettungssanitäter/-in.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Bescheinigung der Schule über die erfolgreiche Ableistung der zusätzlichen Ausbildung.
Voraussetzungen
Damit Sie zur staatlichen Wiederholungsprüfung zugelassen werden können, müssen Sie dem Antrag die notwendigen Nachweise/Unterlagen beifügen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Zur staatlichen Wiederholungsprüfung für Gesundheitsfachberufe müssen Sie sich anmelden. Soweit Sie nach dem Nichtbestehen der Erstprüfung die Auflage einer zusätzlichen Ausbildung erhalten haben, müssen Sie eine Bescheinigung der Schule vorlegen. In dieser Bescheinigung bestätigt die Schule, dass Sie die zusätzliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Bescheinigung ist dem Landesprüfungsamt für Heilberufe vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Wiederholungsprüfung für Gesundheitsfachberufe erfüllt, erhalten Sie spätestens 14 Tage vor Prüfungsbeginn einen Bescheid über die Zulassung zur Prüfung. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen
Formulare
Die Formulare sind einzeln im PDF-Format einzureichen.
Schriftformerfordernis: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fachlich freigegeben am
02.12.2024
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Zuständige Stelle(n)
Fachbereich LAGuS 3100 - Gesundheitsfachberufe
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt