Amt Franzburg-Richtenberg

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Gesundheitsfachberufe: Zulassung zur Wiederholungsprüfung beantragen


Volltext

Die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene staatliche Prüfung ist unter anderem eine Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Dieser Antrag dient der Wiederholungsprüfung bei nicht bestandenen Erstprüfungen.

Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung wird erteilt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

Sie können für die folgenden Gesundheitsfachberufe eine Wiederholungsprüfung beantragen:

  • Altenpfleger/-in
  • Anästhesietechnische/r Assistent/-in
  • Diätassistent/-in
  • Ergotherapeut/-in
  • Gesundheits- und Kinderkrankrenpfleger/-in
  • Hebamme
  • Kranken- und Altenpflegehelfer/-in
  • Logopäde/-in
  • Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in
  • Medizinischer Technologe/-in für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in
  • Medizinischer Technologe/-in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinischer Technologe/-in für Radiologie
  • Notfallsanitäter/-in
  • Operationstechnischer Assistent/-in
  • Orthoptist/-in
  • Pflegefachmann/-frau
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
  • Physiotherapeut/-in
  • Podologe/-in
  • Rettungssanitäter/-in.

Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Bescheinigung der Schule über die erfolgreiche Ableistung der zusätzlichen Ausbildung.

Voraussetzungen

Damit Sie zur staatlichen Wiederholungsprüfung zugelassen werden können, müssen Sie dem Antrag die notwendigen Nachweise/Unterlagen beifügen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Zur staatlichen Wiederholungsprüfung für Gesundheitsfachberufe müssen Sie sich anmelden. Soweit Sie nach dem Nichtbestehen der Erstprüfung die Auflage einer zusätzlichen Ausbildung erhalten haben, müssen Sie eine Bescheinigung der Schule vorlegen. In dieser Bescheinigung bestätigt die Schule, dass Sie die zusätzliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Bescheinigung ist dem Landesprüfungsamt für Heilberufe vorzulegen. 


Bearbeitungsdauer

Sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Wiederholungsprüfung für Gesundheitsfachberufe erfüllt, erhalten Sie spätestens 14 Tage vor Prüfungsbeginn einen Bescheid über die Zulassung zur Prüfung. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.  


Fristen

Fristtyp: Antragsfrist

Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen


Formulare

Die Formulare sind einzeln im PDF-Format einzureichen.
Schriftformerfordernis: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales


Fachlich freigegeben am

02.12.2024

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Landesprüfungsamt für Heilberufe


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 3100 - Gesundheitsfachberufe
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt