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News-Ticker


Soziale Entschädigung: Leistungen in sonstigen Lebenslagen beantragen
Volltext
Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.
Dies können beispielsweise sein:
- Kostenübernahme für den Besuch einer Selbsthilfegruppe.
- Kostenübernahme für präventive Sicherungen an Ihrer Haustür bei Gefährdungslagen
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
- Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage.
- Der Bedarf wird nicht bereits von anderen Leistungen erfasst.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
09.07.2026
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt