Amt Franzburg-Richtenberg

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News-Ticker

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Eingliederung in Arbeit: Suchtberatung in Anspruch nehmen


Fachlich freigegeben am

30.09.2025

Hinweise (Besonderheiten)

Sie können sich auch anonym beraten lassen.

Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.


Weiterführende Informationen

Beratungsbereich - Sozialplattform.de

URL: https://sozialplattform.de/inhalt/suchtberatung

optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:

Informationen über verschiedene Formen der Abhängigkeit, Zeichen von übermäßigem Konsum und Hilfe zur Selbsteinschätzung

Bezeichnung: Informationen für Angehörige - Sozialplattform.de

URL: https://sozialplattform.de/inhalt/beratung-fuer-angehoerige

Optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Informationen für Angehörige von Menschen mit auffälligen Konsumverhalten oder möglicher Suchterkrankung

Bezeichnung: Beratungsstellenfinder – Sozialplattform.de

URL: https://sozialplattform.de/inhalt/beratungsstellenfinder

Optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Deutschlandweite Beratungsstellensuche mit entsprechenden Filter Möglichkeiten nach Themen und Angeboten wie Online-Beratung.


Verfahrensablauf

Es sind unterschiedliche Abläufe möglich. Ein möglicher Ablauf ist:

1. Online informieren

  • Ein erster Schritt kann die Online-Informationssammlung sein. Besuchen Sie z.B. die Sozialplattform für praxisnahe Informationen, frühzeitiges Erkennen von Suchtanzeichen und Unterstützungsmöglichkeiten oder die Online Plattform DigiSucht.

 2. Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle:

  • Sie als potenziell suchterkrankte Person oder Angehörige nehmen über Telefon, E-Mail oder Chat persönlich Kontakt mit der Beratungsstelle auf. Es wird ein Termin vereinbart oder die Beratung online ermöglicht.

3. Erstgespräch und Bedarfsanalyse:

  • In einem ersten Gespräch wird der individuelle Bedarf und die Art der benötigten Unterstützung im Bereich Suchtprävention erörtert.

4. Beratung und Aufklärung:

  • Die Beratungsstelle bietet Informationen über Sucht, Präventionsmaßnahmen und geeignete Schritte zur Bewältigung des Problems. Diese können online, in Form von Flyern oder Informationsbroschüren, sowie in Präsenz erfolgen.

5. Individueller Präventionsplan:

  • In manchen Fällen werden auf Grundlage des Erstgesprächs und der Bedarfsanalyse ein maßgeschneiderter Präventionsplan entwickelt, der auf Ihre spezifischen Anforderungen und Ziele zugeschnitten ist.

6. Fortlaufende Unterstützung und Begleitung:

  • ​​​​​​​Die Beratungsstelle bietet kontinuierliche Unterstützung, Beratungsgespräche, um sicherzustellen, dass die präventiven Maßnahmen effektiv umgesetzt werden und die betroffene Person nicht suchtkrank wird.

Volltext

Suchtprävention zielt darauf ab, gesundheitlichen, sozialen und finanzielle Schäden, die mit dem Gebrauch legaler und illegaler Substanzen sowie den Folgen süchtigen Verhaltens verbunden sind, vorzubeugen. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene in verschiedenen Settings.

Im Rahmen der Suchtprävention stehen Betroffenen und Angehörigen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten offen. Dies umfasst Maßnahmen wie Beratungsgespräche, Frühprävention und Informationsmaterialien, welche im Internet zu finden sind.

Es gibt Angebote zu sämtlichen Suchtformen und -ausprägungen.

Durch Online-Plattformen, Telefon- und Vor-Ort-Beratungen erhalten Sie die passende und kostenlose Unterstützung, die Sie benötigen. Im persönlichen Austausch kann auf ihre Situation individuell eingegangen werden. Hilfe beim Finden von passenden Beratungsstellen in der Nähe oder von anonymen Beratungsangeboten wird angeboten. Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


Zuständige Stelle(n)