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News-Ticker


Soziale Entschädigung: Leistungen des Fallmanagements für Geschädigte beantragen
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Wenn Sie Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen haben, prüft die Behörde, ob Sie durch ein Fallmanagement unterstützt werden können.
Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie
- begleiten Sie koordinierend durch Ihr Antrags- und Leistungsverfahren,
- beraten Sie schnell und frühzeitig,
- ermitteln unter anderem Ihren Hilfebedarf,
- können Sie auf mögliche weitere Sozialleistungen hinweisen und
- unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
- Sie sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn
- das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war oder
- Sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
15.07.2026
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt