Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Gebühr
Gebühr EUR (VARIABEL)
Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.
Fristen
Sie als Umschulende müssen die Durchführung der beruflichen Umschulung vor Beginn der Maßnahme der zuständigen Stelle schriftlich mitteilen.
Volltext
Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung. Sie werden in der Regel auf der Basis anerkannter Ausbildungsberufe durchgeführt und müssen deswegen von den für diese Berufe zuständigen Stellen, beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, weitere Berufskammern, überwacht werden.
Sie als Träger einer Umschulungsmaßnahme müssen diese vor ihrem Beginn bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.
Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Umschulungsverhältnisses.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Zuständigkeit
zuständige Kammern
Voraussetzungen
Die Umschulung entspricht nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung.
Nachweis der Eignung von Umschulungsstätte und eingesetztem Personal
Das eingereichte Umschulungskonzept und der diesbezüglich abzuschließende Umschulungsvertrag entsprechen inhaltlich den Vorgaben der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans.
Verfahrensablauf
Sie reichen als Maßnahmenträger vor Beginn der Umschulungsmaßnahme das Umschulungskonzept mit den erforderlichen Unterlagen zur Umschulung bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle überprüft das Umschulungskonzept und den Umschulungsvertrag.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen als Maßnahmenträger das Ergebnis der Prüfung des Umschulungskonzeptes mit und verbindet dies bei Bedarf mit einer Beratung.
Erforderliche Unterlagen
Umschulungskonzept auf Basis des Ausbildungsrahmenplans