Amt Franzburg-Richtenberg

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Soziale Entschädigung: Monatliche Entschädigungszahlung an Waisen beantragen


Volltext

Wenn Ihre Eltern oder ein Elternteil aufgrund eines bestimmten Ereignisses verstorben sind, können Sie eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.

Haben Sie einen Elternteil verloren, beträgt die monatliche Entschädigungszahlung 423,00 EUR. Wenn Sie beide Eltern verloren haben, können Sie als Waise eine monatliche Entschädigungszahlung von 662,00 EUR erhalten.

Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden Ihnen bis zu Ihrem 18. Lebensjahr gezahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Zahlungen bis zum 27. Lebensjahr erhalten.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

  • Ein Elternteil oder beide Eltern sind durch ein bestimmtes Ereignis mit gesundheitlichen Folgen verstorben.
  • Sie sind höchstens
    • 18 Jahre alt oder
    • 27 Jahre alt und befinden sich in einer Ausbildung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

15.07.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt