Amt Franzburg-Richtenberg

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Mehr Informationen

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Personalausweis: Änderung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.06.2026;10.03.2025

Erforderliche Unterlagen

 Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie: 

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben 

  • in Deutschland gemeldet sind  

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig. 

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes: 

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Personalausweisbehörde aufgenommen werden. Informieren Sie sich vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selbst angefertigte digitale Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

;

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
     

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor. 

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür bzw. in der Postfiliale entgegennehmen können. 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
46 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde

Gebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr
43 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag für Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.


Volltext

Ihre Angabe: 

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. 

Daten, die sich beispielsweise ändern können:

  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Änderung der Reihenfolge der Vornamen
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass der alte Personalausweis ungültig wird. Sofern Sie kein Passdokument mit den aktuellen Daten besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen. 

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste. Der Antrag ist auch bei einem Bürgeramt in jeder anderen Gemeinde oder Stadt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.  

Bei Änderung der Anschrift benötigen Sie keinen neuen Personalausweis, es ist lediglich die neue Anschrift im Chip des Ausweises zu speichern und das Datenfeld auf der Personalausweis-Rückseite mit der neuen Anschrift zu überkleben. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch Sie den Aufkleber mit der neuen Anschrift nach Hause geschickt bekommen und der Gang auf das Bürgeramt entfallen kann.  

 


Zuständigkeit

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

 


Fristen

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen; Ausnahme: Körpergröße, Anschrift. 

Zuschlag für die digitale Lichtbildaufnahme in der Behörde
Gebühr: EUR 6,00
 


Hinweise (Besonderheiten)

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel beim Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703