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News-Ticker


Störfallrelevanter Betriebsbereich: Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Änderungen übermitteln
Volltext
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne
Voraussetzungen
- Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse.
- Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
- Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.02.2025
Zuständigkeit
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Abteilung StALUVP 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad