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News-Ticker


Tankstelle: Inbetriebnahme anzeigen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
05.06.2026;10.03.2025
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständigkeit
Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Hinweise (Besonderheiten)
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Volltext
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Voraussetzungen
- Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 44.20 - Umweltschutz
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt