Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Personalausweis: Verlust melden


Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufigen Reisepass besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes melden (Verlustanzeige). Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Mit der Verlustanzeige können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Wenn Sie den Verlust melden, wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Könnte der Verlust des Personalausweises in Zusammenhang mit einer Straftat (zum Beispiel Diebstahl, Raub) stehen, sollten Sie diese zusätzlich gegenüber der Polizei anzeigen, da die Verlustanzeige bei der Personalausweisbehörde eine Strafanzeige nicht ersetzt.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, das Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.


Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

;

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

07.03.2025

Zuständigkeit

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon    +49 301 86812-3333
E-Mail    eID_buergerkommunikation@bmi.bund.de
WWW    Kontaktformular der Bürgerkommunikation auf dem Personalausweisportal
Öffnungszeiten    Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.
Sonstige Angaben    Gebührenpflichtig: 0,39 EUR
pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk
 


Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon    +49 301 86812-3333
E-Mail    eID_buergerkommunikation@bmi.bund.de
WWW    Kontaktformular der Bürgerkommunikation auf dem Personalausweisportal
Öffnungszeiten    Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.
Sonstige Angaben    Gebührenpflichtig: 0,39 EUR
pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk
 


Zuständige Stelle(n)