Darlehen zum Wohnungsbau von Mietwohnraum beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Schaffung von barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum für einkommensschwache Mieter und Mieterinnen durch:
Neubau von Gebäuden
Anbau, Ausbau, Aufstockung und Erweiterung von Gebäuden
Nutzungsänderung von Gebäuden
Sie müssen die geförderten Mietwohnungen ab Bezugsfertigkeit für die Dauer der Darlehensrückzahlung einkommensschwachen Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein überlassen. Es sollten daher folgenden Wohnflächengrenzen eingehalten werden:
1-Personenhaushalt: bis zu 50 m²
2-Personenhaushalt: bis zu 60 m²
3- Personenhaushalt: bis zu 75 m²
4-Personenhaushalt: bis zu 90 m²
je weitere Person zusätzlich bis zu 15 m²
Eine Überschreitung der Wohnflächengrenzen ist bei der Schaffung von barrierefreien Wohnungen sowie barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen zulässig.
Wer wird gefördert?
Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie
Eigentümer oder Eigentümerin oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind oder
nachweisen können, dass der Erwerb eines geeigneten Baugrundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist oder durch den Erhalt dieses Zuschusses gesichert sein wird
Wie wird gefördert?
Sie erhalten eine Anteilfinanzierung in Form eines zinslosen Baudarlehens zur Deckung der Gesamtausgaben. Ihnen wird die Rückzahlung eines Teils des gewährten Baudarlehens erlassen.
Die Höhe des Baudarlehens beträgt bei:
Schaffung von Wohnungen im:
1. Förderweg:
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
maximal 2.925 EUR/m² Wohnfläche
2. Förderweg:
70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
maximal 2.730 EUR/m² Wohnfläche
Schaffung von Wohnungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im:
1. Förderweg:
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
maximal 3.075 EUR/m² Wohnfläche
2. Förderweg:
70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
maximal 2.870 EUR/m² Wohnfläche
Bei Schaffung von barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen, wird das Baudarlehen auf der Basis der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe der Prozentsätze des jeweiligen Förderweges gewährt.
Ausgefülltes Formblatt zur Darstellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Einkommensnachweise
Nachweis über die geplanten Eigenleistungen (Geldmittel, Sachleistungen)
Darlehensangebot über erforderliche weitere Fremdfinanzierungsmittel
Aktuelle Erklärung über De-minimis-Beihilfen
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Bei Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung eines Gebäudes:
Nachweis einer ausreichenden Brand- und Sturmschadenversicherung (kann nachgereicht werden)
Bei Nutzungsänderung zusätzlich:
Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Bestandsgebäudes im Maßstab 1:100
Angabe der bisherigen Nutzung des Bestandsgebäudes
Ortsplan mit Einzeichnung der Lage des Baugrundstücks im Maßstab 1:2000
Lageplan mit Darstellung der Nachbarbebauung im Maßstab 1:500
Plan der Außenanlagen mit farblicher Darstellung der geplanten Außenanlagen M 1:250
mit Nachweis der stufenlosen Erreichbarkeit des Hauseingangs oder des Aufzugs von der öffentlichen Verkehrsfläche aus
inklusive Angaben zur Gehwegbreite sowie Längs- und Quergefälle
Je Gebäude:
Ansichten im Maßstab 1:100
bemaßte Grundrisse aller Geschosse im Maßstab 1:100 mit Angabe zu:
Wohnungsnummer
Wohnungstyp
Wohnfläche der Wohnung
Kategorie (BA-barrierearm; BF-barrierefrei; BF/R- rollstuhlgerecht)
bemaßte Gebäudeschnitte im Maßstab 1:100
Detailauszug Grundrisse/Schnitt für den Aufzug im Maßstab 1:50 mit:
Nachweis der Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-2
Detail zum Nachweis der stufenlosen Erreichbarkeit des Freisitzes im Maßstab 1:20
Je Wohnungstyp:
Grundriss im Maßstab 1:50 mit:
Bemaßung der lichten Maße zwischen den Wänden mit Angaben zu:
Wohnungstyp
Wohnfläche der Wohnung
Wohnflächenangaben der einzelnen Räume
Wohnflächenangabe des Freisitzes (1/4)
Möblierungsplan der Wohnung entsprechend der vorgesehenen Wohnungsbelegung
Bei barrierefreien Wohnungen bzw. Rollstuhlwohnungen zusätzlich:
Nachweis der Barrierefreiheit gem. DIN 18040-2 (zeichnerische Darstellung der Bewegungsflächen im Bad, vor den Türen und vor den Möbeln)
Wohnflächenberechnung gemäß §§ 1-4 der Wohnflächenverordnung (WoFlV) mit:
nachvollziehbaren Berechnungsansätzen jedes Raumes passend zu den zeichnerischen Unterlagen
Allgemeine Baubeschreibung
Berechnung des Bruttorauminhaltes (BRI) gemäß DIN 277, Teil 1
Berechnung der Netto-Grundfläche (NGF) gemäß DIN 277, Teil 2
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 50 Landesbauordnung M-V
Voraussetzungen
Sie müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines geeigneten Baugrundstücks sein oder
nachweisen können, dass der Erwerb eines Baugrundstücks gesichert ist oder durch das beantragte Darlehen gesichert wird.
Sie müssen barrierefreie oder barrierearme Wohnungen schaffen.
Sie müssen sich dazu verpflichten, die geförderten Wohnungen ab Bezugsfertigkeit für die Dauer der Darlehensrückzahlung einkommensschwachen Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein zu überlassen.
Sie müssen der Bewilligungsbehörde die Planung und Finanzierung Ihres Bauvorhabens vor der Antragstellung vorgestellt haben.
Sie haben mit Ihrem Bauvorhaben noch nicht begonnen.
Ihr Bauvorhaben muss in einer förderfähigen Gemeinde liegen.
Die beantragte Darlehenshöhe muss mindestens 50.000 EUR betragen.
Verfahrensablauf
Sie stellen der Bewilligungsbehörde die Planung und Finanzierung Ihres Bauvorhabens vor.
Sie reichen einen ausgefüllten Antrag mit allen geforderten Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde ein.
Anschließend prüft die Bewilligungsbehörde Ihren Antrag
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid mit einem Darlehensvertrag, in dem die Höhe des bewilligten Darlehens und die Auszahlungs- und Rückzahlungsbedingungen stehen.
Sie dürfen vor Antragstellung in der Regel noch nicht mit der Modernisierungsmaßnahme begonnen haben. Sie können bei der Bewilligungsbehörde jedoch einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn stellen.
Die Mietwohnungen sind ab Bezugsfertigkeit für die Dauer von 20 Jahren Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein zu überlassen.
Wenn Sie im Antrag falsche Angaben machen, kann dies strafrechtliche Folgen nach § 264 Strafgesetzbuch (StGB) haben.
Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen zu überprüfen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern