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Sozialhilfe: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei laufendem Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen


Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter. 

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen. 

Kontaktdaten Landkreis-Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.

 

Antragsformulare für Bildung und Teilhabe finden Sie unter folgendem Link:  


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter. 

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen. 

Kontaktdaten Landkreis-Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


    Fachlich freigegeben am

    27.09.2024;18.02.2026

    Volltext

    Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

    Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Teil der Sozialhilfe zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit 2 pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.

    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.
    Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

    Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter. 

    Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                                  E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

     

    Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

    - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

    - Wohngeld

    - Kinderzuschlag

    - Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG

    wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen. 

    Kontaktdaten Landkreis-Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                              E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


      Gebühr

      Abgabe
      EUR (KOSTENFREI)


      Fachlich freigegeben durch

      Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

      ;

      Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


      Verfahrensablauf

      Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel an das Sozialamt.

      Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

      Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SBG II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter. 

      Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                                   E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

       

      Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten:

      - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

      - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

      - Wohngeld

      - Kinderzuschlag

      - Asylbewerberleistung nach AslylbLG

      wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen. 

      Kontaktdaten des Landkreises Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.

       


        Erforderliche Unterlagen

        Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.

        Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

        Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.

        Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                                      E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

         

        Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

        - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

        - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

        - Wohngeld

        - Kinderzuschlag

        - Asylbewerberleistungen nach AsylbLG

        wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

        Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                                  E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


          Hinweise (Besonderheiten)

          Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.

          Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

          Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter. 

          Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                                        E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

           

          Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

          - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

          - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

          - Wohngeld

          - Kinderzuschlag

          - Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG

          wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen. 

          Kontaktdaten Landkreis-Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                                    E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


            Zuständigkeit

            Sozialamt

            Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

            Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SBG II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.

            Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter:  Telefonnummer: 03831 463970

               E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de

             

            Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

             

            - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

            - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

            - Wohngeld

            - Kinderzuschlag

            - Asylbewerberleistung nach AsylbLG

             

            wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.

            Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                         E-Mailadresse: but@lk-vr.de.

             

             


              Voraussetzungen

              • Sie beziehungsweise die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen:
                • erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt als Teil der Sozialhilfe,
                • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
              • Ausflüge:
                • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.
              • Persönlicher Schulbedarf
                • Bei Kindern unter 7 Jahren oder sofern das Kind nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besucht, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen.
              • Schülerbeförderung
                • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.
                • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.
                • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.
              • außerschulische Lernförderung
                • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.
                • Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.
              • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
                • Sie, beziehungsweise Ihr Kind besuchen eine Schule, eine Kita, eine Kindertagespflegeeinrichtung oder einen Hort.
                • Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel zwischen Schule und Hort) vereinbart.
                • Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.
              • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre
              Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

              Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter. 

              Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                                            E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

               

              Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

              - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

              - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

              - Wohngeld

              - Kinderzuschlag

              - Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG

              wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen. 

              Kontaktdaten Landkreis-Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                                        E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


                Zuständige Stelle(n)

                Fachgebiet 45.30 - Telefonservice 115/BuT
                Adresse
                Bahnhofstr. 12/13
                18507 Grimmen, Stadt