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News-Ticker


Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
15.03.2024
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag ein
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen
- Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach
- Die zuständige Behörde stellt die Bescheinigung aus
Bearbeitungsdauer
Dauer: 1 Woche bis 3 Wochen
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
für eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Medizinprodukten (Freiverkaufszertifikat)
Fristen
Die Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 MPDG enthalten keine Befristungen. Sie bestätigt den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung entscheidet jedes Empfängerland selbst.
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach § 10 MPDG aus.
Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.
Erforderliche Unterlagen
- Konformitätserklärung
- Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
- Produktliste
Voraussetzungen
- Produkt muss nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes in Verkehr gebracht werden.
- Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für Medizinprodukte stellen.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung LAGuS 5 - Arbeitsschutz
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt