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News-Ticker


Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive Medizinprodukte beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
15.03.2024
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag ein
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen
- Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach
- Die zuständige Behörde stellt die Bescheinigung aus
Bearbeitungsdauer
Dauer: 1 Woche bis 3 Wochen
Fristen
Die Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 MPDG enthalten keine Befristungen. Sie bestätigt den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung entscheidet jedes Empfängerland selbst.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes und möchte dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach § 10 MPDG aus.
Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.
Erforderliche Unterlagen
- Konformitätserklärung
- Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
- Produktliste
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Kostenart: variabel
- Bezeichnung der Kosten: Gebühr
- Bemerkung: Das Medizinproduktrecht ist Bundesrecht, der Vollzug erfolgt in der Hoheit der jeweiligen Bundesländer. Daher ist die jeweilige Kostenver- oder Gebührenordnung des Bundeslands zur Anwendung zu bringen.
Der Gebührenrahmen für eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Medizinprodukten (Freiverkaufszertifikat) beträgt laut Medizinproduktekostenverordnung EUR 130,00 - 600,00.
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Voraussetzungen
- Produkt muss nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes in Verkehr gebracht werden
- Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für Medizinprodukte stellen
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung LAGuS 5 - Arbeitsschutz
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt