Aufenthaltserlaubnis: Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung beantragen
Volltext
Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen kann die zuständige Zuwanderungsbehörde im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person
Erwerbstätigkeit
Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden, durch die mindestens ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson erzielt wird
Studien- oder Ausbildungsplatz
Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
Meldebescheinigung
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde
Sonstige Gründe zur Vermeidung einer Härte
ausführliche Begründung
Ärztliches Attest
Integrationsmaßnahme
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt
Erwerbstätigkeit
Arbeitsvertrag
die letzten drei Gehaltsabrechnungen
Studien- oder Ausbildungsplatz
Ausbildungsvertrag
Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
Studienbescheinigung
Integrationskurse
Berufssprachkurse
Qualifizierungsmaßnahmen
Weiterbildungsmaßnahmen
Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
Meldebescheinigung
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde
Vaterschaftsanerkennung
gemeinsame Sorgeerklärung
Sonstige humanitäre Gründe
z. B. ärztliche Atteste
ausführliche schriftliche Begründung
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.
Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 EUR (Stand: April 2022)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
Ausbildungs- oder Studienplatz
Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort.
Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)
Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt
ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
Ausbildungs- oder Studienplatz
Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort.
Sonstige humanitäre Gründe
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenhöhe (variabel): von 0 bis 50,00 EUR
Vorkasse:
Bezeichnung der Kosten:
Bemerkung:
Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, ist dieser Antrag kostenfrei.
Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Bitte besprechen Sie vorab, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der Ausländerbehörde.
Fristen
Genehmigungsfiktion
Sollte die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes nicht innerhalb von vier Wochen auf die Anfrage der Zuwanderungsbehörde des aktuellen Wohnortes reagieren, wird automatisch die Zustimmung erteilt und die antragstellende Person darf umziehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein persönliches Vorsprechen ist erforderlich.
Ein Umzug ist erst nach erfolgte Zustimmung Ihrer bisherigen Zuwanderungsbehörde möglich. Bitte vermeiden Sie daher, bereits umzuziehen, solange Ihnen diese Zustimmung noch nicht vorliegt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.11.2023
Zuständigkeit
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Ansprechpunkt
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.