Amt Franzburg-Richtenberg

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Studienplatz beantragen


Volltext

Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur). Ob Ihr Abschluss zum Studium berechtigt, erfahren Sie an Ihrer Wunschhochschule.

Bei einigen Studiengängen müssen weitere Nachweise erbracht werden, zum Beispiel über:

  • Studierfähigkeitstests/Eignungstests
  • Künstlerische Eignungsprüfungen
  • absolvierte Berufsausbildungen,
  • Berufstätigkeiten,
  • Freiwilligendienste/Praktika.

Für den Zugang zu weiterführenden Studiengängen (zum Beispiel Masterstudium), benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (zum Beispiel Bachelorabschluss).

Sollten Sie ausländische Schulabschlüsse haben, helfen Ihnen verschiedene online-Datenbanken (zum Beispiel DAAD, uni-assist, hochschulstart oder ZAB) Ihre ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Ist mit dem ausländischen Zeugnis keine direkte Aufnahme eines Studiums möglich, kann mit erfolgreichen Studienjahren an einer Universität im Heimatland oder dem Ablegen der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg eine fachgebundene Studienberechtigung nachträglich erworben werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden durch die jeweilige Hochschule benannt, zum Beispiel:

  • Antrag der Hochschule (online)
  • Antrag über hochschulstart.de (DoSV, ZV-Studiengänge)
  • Antrag über uni-assist (bei ausländischen Zeugnissen)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Sonstige Unterlagen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Bewerbung um einen Studienplatz fallen in der Regel keine Kosten an. Einzelne Hochschulen erheben eine Immatrikulationsgebühr. Informationen zu den Kosten eines Studiums (Semesterbeiträge) sind an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Fern- und Onlinestudiengänge sind in der Regel entgeltpflichtig. Nähere Informationen erteilen die Hochschulen, die Fern- und Onlinestudiengänge anbieten.


Verfahrensablauf

Der jeweilige Verfahrensverlauf hängt von der Hochschule, vom Studienplatz und von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes-und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.10.2023

Zuständigkeit

Hochschulen und Universitäten, an der Sie studieren möchten.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Hochschule für Musik und Theater Rostock
Adresse
Beim St.-Katharinenstift 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hochschule Neubrandenburg
Adresse
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Hochschule Stralsund
Adresse
Zur Schwedenschanze 15
18435 Stralsund, Hansestadt

Hochschule Wismar
Adresse
Philipp-Müller-Straße 14
23966 Wismar, Hansestadt

Universität Greifswald
Adresse
Domstraße 11
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Universität Rostock
Adresse
Universitätsplatz 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt