Amt Franzburg-Richtenberg

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Zusicherung über die Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern beantragen


Volltext

Für nachhaltigen Städtebau ist es Städten und Kommunen wichtig, Kulturgüter zu schützen.

Wenn Sie ein solches Gut erhalten, können Sie steuerliche Vergünstigungen bekommen. Das gilt nur, wenn das Objekt nicht zu Gewerbe- oder Wohnzwecken genutzt wird.

Für die Vergünstigungen benötigen Sie eine Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.

Damit Sie möglichst früh Klarheit über die zu erwartende Bescheinigung haben, kann Ihnen die hierfür zuständige Behörde vorab eine schriftliche Zusicherung erteilen.

Folgende Personen können sowohl die Bescheinigung als auch die Zusicherung über diese bei der zuständigen Behörde beantragen:

  • Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer des Kulturguts
  • Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers

Die Zusicherung ersetzt nicht die abschließende Bescheinigung. Sie können sie deshalb nicht als Nachweis beim Finanzamt einreichen, um steuerliche Vergünstigungen zu erhalten.

Bei besonderem Interesse können Sie mit der Zusicherung beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über einen bestimmten und noch nicht verwirklichten steuerlichen Sachverhalt beantragen.


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

;

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

14.08.2026

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Zuständigkeit

  • der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 43.40 - Planung
Adresse
Heinrich-Heine-Str. 76
18507 Grimmen, Stadt