Amt Franzburg-Richtenberg

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Einwohnerfragestunde durchführen


Volltext

In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.


Handlungsgrundlage(n)

Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages


Voraussetzungen

  • Einwohner in der Gemeinde
  • Vollendung des 14. Lebensjahrs
  • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.


Fristen

Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

01.08.2023

Zuständigkeit

Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.


Ansprechpunkt

Gemeindevertretung oder Kreistag


Zuständige Stelle(n)

Amt Franzburg-Richtenberg
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon +49 385 773347-51
Telefax +49 385 773347-28

Herr Jörg Schmiedel (Leitender Verwaltungsbeamter)
Telefon 038322 54-210
Telefax 038322 54-703