Amt Franzburg-Richtenberg

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Mehr Informationen

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Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

11.08.2026;04.11.2026

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift sowie Expressversand fällt eine zusätzliche Gebühr an.

Gebühr
35.7 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Wenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Formulare

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen stellt Ihnen die Führerscheinstelle einen neuen Kartenführerschein mit der erweiterten Fahrerlaubnisklasse D, DE, D1 oder D1E aus. Ggf. erhalten Sie von Ihrer Behörde einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit befristeter Gültigkeit (drei Monate ab Ausstellungsdatum).

Es erfolgt in jedem Fall eine Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins. Der bisherige Führerschein muss deshalb zwingend abgegeben werden.

Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.


Volltext

Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
  • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
  • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
  • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
  • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
  • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
  • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.


Zuständigkeit

Zuständige Stellen sind nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d) der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung - StVZustLVO M-V) vom 12. August 2021 die Landräte, der Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte.


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (höchstens 1 Jahr alt)
  • leistungspsychologisches Gutachten (höchstens 1 Jahr alt)
  • Bescheinigung oder Zeugnis über Sehvermögen
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • polizeiliches Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt)

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.

Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Fahrerlaubnis: D
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Fahrerlaubnis: D1
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Zuständige Stelle(n)

Führerscheinbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt