Amt Franzburg-Richtenberg

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Mehr Informationen

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Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

11.08.2026;04.11.2026

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift sowie Expressversand fällt eine zusätzliche Gebühr an.

Gebühr
35.7 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Wenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Formulare

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen stellt Ihnen die Führerscheinstelle einen neuen Kartenführerschein der Fahrerlaubnisklasse B aus. Ggf. erhalten Sie von Ihrer Behörde einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit befristeter Gültigkeit (drei Monate ab Ausstellungsdatum).

Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.


Fristen

Die Fahrerlaubnis Klasse B gilt unbefristet.


Hinweise (Besonderheiten)

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.


Volltext

Eine Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt Sie dazu, ein Kraftfahrzeug (Kfz) zu fahren. Motorräder sind davon ausgenommen. Das Kfz darf zusätzlich zum Fahrersitz für höchstens 8 Personen ausgelegt sein.

Sie können mit einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B auch Anhänger transportieren. Anhänger, die unter 750 Kilogramm wiegen, sind immer erlaub. Anhänger, die mehr als 750 Kilogramm wiegen, sind erlaubt, wenn das Gesamtgewicht aus Kfz und Anhänger nicht mehr 3.500 Kilogramm beträgt.


Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


Zuständigkeit

Zuständige Stellen sind nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d) der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung - StVZustLVO M-V) vom 12. August 2021 die Landräte, der Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte.


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B
  • gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Sehtestbescheinigung, höchstens 2 Jahre alt
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie können den Antrag bis zu 6 Monate vor Ihrem 18. Geburtstag stellen.

Zuständige Stelle(n)

Führerscheinbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt