Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
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Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 besitzen, reicht das Bestehen der praktischen Prüfung aus, um die Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A zu erlangen. Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt Sie zum Führen von
Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (kW), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Die Fahrerlaubnis Klasse A2 berechtigt Sie zum Führen von
Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind und
Fahrzeugen der Klassen A1 sowie AM, die zum Führen von Kleinkrafträdern wie Rollern und Mopeds berechtigt.
Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt Sie zum Führen von
Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Sie müssen sich den Führerschein innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung aushändigen lassen. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.
Sie können die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters absolvieren.