gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
in biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
gültiger Führerschein
gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
Angaben zur Fahrschule
Voraussetzungen
Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.