Amt Franzburg-Richtenberg

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Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen


Volltext

Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die eigenständige Fahrerlaubnisklasse T erweitern.

Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
  • für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • gültiger Führerschein
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
  • Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.


Fristen

Ihr Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Zuständigkeit

zuständige Fahrerlaubnisbehörde


Ansprechpunkt

zuständige Fahrerlaubnisbehörde


Zuständige Stelle(n)

Führerscheinbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt