Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen


Volltext

Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.

Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Händlern ausweisen können.

Sie müssen für die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen. Als Nachweis Ihrer neuen Ad-resse müssen Sie Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.

Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz elektronisch angemeldet haben, wird Ihre neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung
  • Wohnungsgeberbestätigung

Voraussetzungen

  • hr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
  • Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder.
  • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
  • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
  • Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
  • Sie haben ein M-V Nutzerkonto.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenlos


Verfahrensablauf

Sie müssen für die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen.

Sie legen dort Ihren gültigen Personalausweis, Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
Ihre zuständige Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises.

Wenn sich Ihre Adresse durch eine elektronische Wohnsitzanmeldung geändert hat, wird Ihre neue Anschrift automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.


Bearbeitungsdauer

Das Aktualisieren des Chips erfolgt automatisch und dauert wenige Sekunden.


Fristen

Es gibt keine gesetzliche Frist. 


Formulare

Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Wenn die Adressänderung aufgrund einer elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgt, ist kein persönliches Erscheinen notwendig.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Sie können die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises nur dann online erledigen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

17.10.2023

Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteherin / der Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703