Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Gebühr
Verwaltungsgebühr EUR (VARIABEL)
Voraussetzungen
Durch den Erdaufschluss oder die Bohrung darf keine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit eintreten oder zu besorgen sein. Die Wasserbehörde kann Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers anordnen (Auflagen). Andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen erfüllt werden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ein Monat.
Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Städte
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Sollten Sie eine Bohrung oder einen Erdaufschluss planen, die in das Grundwasser eindringt, sind folgende Verfahrensschritte notwendig:
Recherche der lokal zuständigen unteren Wasserbehörde
Abfrage bei der zuständigen Wasserbehörde über einzureichende Unterlagen bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis
Bohranzeige (siehe Anzeige Erdaufschluss)
Einreichen eines Antrages auf wasserrechtliche Erlaubnis mit den zuvor abgesprochenen Unterlagen
Abwarten des entsprechenden Bescheides über die wasserrechtliche Erlaubnis