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Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Volltext
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
01.02.2024
Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Städte
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 44.10 - Wasserwirtschaft
Adresse Heinrich-Heine-Straße 76 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebeker Str. 30 18528 Bergen auf Rügen
FG44.10(at)lk-vr.de