Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Taxibetrieb erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.
Antrag auf Erweiterung der Taxigenehmigung enthält
Name und Vorname sowie Wohn- und Betriebssitz der Antragstellerin oder des Antragstellers
bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort, Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (Vordruck der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft
bezieht sich auf das Unternehmen, die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter sowie die zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder die Verkehrsleitung
nicht älter als 3 Monate
Führungszeugnis der zur Führung der Geschäfte bestellten Person zur Vorlage bei der Behörde
Bescheinigung zum Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
bei Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Allgemeine Unterlagen
Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung
Nachweis des Einbaus eines Fahrpreisanzeigers (Taxameters) und gegebenenfalls das letzte Eichprotokoll
Gewerbeanmeldung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
bei Personengesellschaften: die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
bei Gesellschaft mit beschränkter Haftung zudem: Gesellschafterliste, nicht älter als 3 Monate
Gesellschaftsvertrag
Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
Voraussetzungen
Sie besitzen bereits eine Taxigenehmigung.
Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes sind gewährleistet.
Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit gegen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer oder gegen die Personen der Geschäftsführung vor.
Sie sind als Unternehmerin oder Unternehmer oder als Person der Geschäftsführung fachlich geeignet.
Ihr Betriebssitz oder Ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts liegt im Inland.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer werden gegenüber Neubewerbern angemessen berücksichtigt. Innerhalb der Genehmigungs-Kontingente erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
wer das Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der vergangenen 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
wer die Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:
der Anzahl der Fahrzeuge und
der Laufzeit der Genehmigung.
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Erweiterung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit mehreren Taxis zu erhalten:
Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Taxigenehmigung.
Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde, beziehungsweise im Fall, dass Sie mehrere Genehmigungen erweitern möchten, mehrere Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Formulare
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen: