Amt Franzburg-Richtenberg

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Sorgerecht: Als Mutter Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

20.01.2026

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


Zuständigkeit

Jugendamt


Volltext

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind, gibt das Sorgeregister Auskunft darüber, wer sorgeberechtigt ist.

Das zuständige Jugendamt kann dort Eintragungen vornehmen, wenn:

  • Sie als Eltern eine Sorgeerklärung abgegeben haben
  • ein Gericht Ihnen und dem Vater das Sorgerecht ganz oder in Teilbereichen gemeinsam übertragen hat
  • ein Gericht Ihnen das Sorgerecht ganz oder in Teilbereichen entzogen oder auf den Vater übertragen hat

Teilbereiche des Sorgerechts können zum Beispiel betreffen:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögenssorge
  • Umgangsbestimmungsrecht

Das Jugendamt kann Ihnen bescheinigen, dass Sie vollständig oder in Teilbereichen sorgeberechtigt für Ihr Kind sind.

Diese Bescheinigung kann zum Beispiel bei Behördengängen, bei Banken oder bei medizinischen Behandlungen notwendig sein.


Voraussetzungen

  • Sie sind nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet.
  • Sie verfügen über das alleinige Sorgerecht oder über das Sorgerecht in Teilbereichen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
  • Sie machen die folgenden Angaben zu Ihrem Kind:
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Name im Geburtsregister

Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 22.10 - Amtsvormundschaft, Beistandschaft
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstr. 12
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Herr David Vogel (SB Amtsvormundschaften)
Telefon 03831 357-1925