Rechtliche Betreuung: Registrierung als berufliche Betreuung beantragen
Volltext
Als Berufsbetreuer darf nur noch tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat.. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei Ihrer sogenannten Stammbehörde (Wohn- oder ggf. Bürositz) zu stellen.
Sie verfügen über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Sie verfügen über ausreichende Sachkunde und können diese nachweisen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für jede Registrierung wird eine Gebühr von 200 Euro erhoben. Auslagen werden nicht gesondert erhoben. Im Einzelfall kann aus Gründen der Billigkeit von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Folgende Registrierungen erfolgen immer gebührenfrei:
1. Registrierungen nach § 28 Absatz 2 Betreuungsorganisationsgesetz,
2. Registrierungen nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Betreuungsorganisationsgesetz sowie
3. unbefristete Registrierungen für Antragsteller, die nach § 33 Betreuungsorganisationsgesetz vorläufig registriert sind.
Sie können den Antrag auf Registrierung als Beruflicher Betreuer oder Berufliche Betreuerin schriftlich bei der zuständigen Stelle stellen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Zur Feststellung der persönlichen Eignung vereinbart die Betreuungsbehörde mit Ihnen ein persönliches Gespräch. Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.
Fristen
Sie benötigen die Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin, bevor Sie vom Gericht als rechtliche Betreuungsperson bestellt werden können.
Formulare
Zur Registrierung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Antrag zur Betreuerregistrierung
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde, das nicht älter als 3 Monate sein soll
Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, die nicht älter als 3 Monate sein soll
Erklärung über anhängige Verfahren
Mitteilung über beabsichtigten Zeitumfang und Organisationsstruktur
Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde
Um Ihrer Mitteilungs- und Nachweispflicht nachzukommen benötigen Sie folgende Unterlagen:
alle 6 Monate: Liste über aktuell geführte Betreuungen nach § 25 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) inklusive Amtsgericht und Aktenzeichen
unverzüglich: Änderungen, zum Beispiel Namensänderung, Wechsel des Geschäftssitzes, zeitlicher Umfang, Organisationsstruktur
alle 3 Jahre: Führungszeugnis, Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, Erklärung, ob ein Insolvenz-/Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist