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Aal-Register: Eintragung einer Person als Aalfischer beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Volltext

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.


Fristen

Vor der ersten Aalfischerei


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Voraussetzungen

Der Fischer muss bereits als Fischereibetrieb registriert sein, bevor er eine Aalregistriernummer erhält.


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt