Berechnungsgrundlage Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
• die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
• Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Gebühr 37.5 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
• die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
• Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Berechnungsgrundlage Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen
Gebühr 6 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Passbehörden der kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Volltext
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist in vielen Fällen auch ohne Visum in Staaten weltweit einzureisen.
Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin benötigen, können Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sie können Ihren Reisepass in der Gültigkeitsdauer nicht verlängern lassen, sondern müssen ihn neu beantragen.
Der Reisepass
ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU anerkannt,
hat einen Chip, auf dem die personenbezogenen Daten, das Passfoto und bei Personen über 6 Jahren auch die Fingerabdrücke gespeichert sind,
ist für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Erforderliche Unterlagen
biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
Ihr bisheriger Reisepass
vorläufiger Reisepass
Personalausweis
vorläufiger Personalausweis
Kinderreisepass
gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
Familienbuch
Erklärung über die Namensführung
gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel
bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung
Voraussetzungen
Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese Person ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
Beantragen Sie den Reisepass für ein Kind unter 18 Jahren, müssen Sie sorgeberechtigt sein.
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
einer Strafverfolgung,
einer Strafvollstreckung oder
einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.