Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden.
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht.
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.
Voraussetzungen
Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:
Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Änderung von sonstigen Daten
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR
Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).
Verfahrensablauf
Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Bearbeitungsdauer
Aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen Passbehörde.
Fristen
Ein durch Änderungen neu ausgestellter Reisepass hat eine Geltungsdauer
für Antragsteller / Antragstellerinnen unter 24 Jahre: 6 Jahre
für Antragsteller / Antragstellerinnen ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.11.2022
Zuständigkeit
Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden