Amt Franzburg-Richtenberg

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Tiergehege: Erweiterung oder wesentliche Änderung anzeigen


Volltext

Bevor Sie mit der Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen.

Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der Erweiterung oder wesentlichen Änderung
  • ggf. Lageplan
  • ggf. Fotos vom Tiergehege und sonstigen Einrichtungen

Verfahrensablauf

Zeigen Sie die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.


Fristen

  • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Für die Anzeige werden keine Kosten berechnet.
  • Kostenrahmen für mögliche Anordnungen im Rahmen der Anzeige: 60,00 - 900,00 EUR
    • Die Kosten sind abhängig von der Komplexität der Entscheidung, dem entstandenen Verwaltungsaufwand und dem Wert und der Bedeutung, welche die Anordnung für den Adressaten hat.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

25.10.2022

Zuständigkeit

untere Naturschutzbehörde

  • der Landkreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

untere Naturschutzbehörde


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 44.30 - Naturschutz
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt


Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
03831 115