Amt Franzburg-Richtenberg

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Gefahrstoffe: Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen


Volltext

Arbeitgeber, die mit Gefahrstoffen Arbeiten durchführen lassen, müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Menschen und Umwelt zu schützen. Personen, die Tätigkeiten mit Asbest ausüben, beaufsichtigen und planen müssen daher besondere Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Um diese Qualifikationsanforderungen zu vermitteln, können Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten. Dieser Lehrgang muss vorab von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs kann auch für gewerksspezifische Lehrgänge erfolgen. Sie kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, die folgendes beinhalten:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Vortragende und Nachweis über deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Vortragenden zur Lehreinheit
    • Inhalte der Vorträge als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
  • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf, zum Beispiel Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten
     

Voraussetzungen

  • Ihr Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.
  • Inhalt und Umfang Ihres Sachkundelehrgangs erfüllen die Vorgaben des technischen Regelwerks. 

Hinweise (Besonderheiten)

Bei der Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren dürfen Sie Lehrgänge für aufsichtsführende Personen nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als gewerkespezifischer Fachverband durchführen und müssen diese nicht durch die Behörden anerkennen lassen. Sie sind aber verpflichtet, die zuständige Behörde einmal vor Beginn des jeweils ersten Lehrgangs zu informieren. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

13.03.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt