Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel
im Hygienebereich,
als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen
verwendet werden.
Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
Voraussetzungen
Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
fachlich qualifiziertes Lehrpersonal
Erforderliche Unterlagen
Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
Lehrgangsprogramm
Lehrgangsinhalte
Referierende und deren Qualifikation
Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
Informationen zum Lehrmaterial
Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer