Amt Franzburg-Richtenberg

Ernst-Thälmann-Straße 71
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen


Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben.

Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vor.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • mindestens EUR 50,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Teilbaugenehmigung.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung.

Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.


Fristen

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung
  • Verlängerung der Teilbaugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörden


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
03831 115